Talk About! Über „Text und Data Mining“ und maschinenlesbare Vorbehalte.

Peter Hübelbauer hat am 9.5.2023 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk About“ am Handelsgericht Wien einen Vortrag über „Text und Data Mining“ aus urheberrechtlicher Perspektive gehalten.

Mittels „Text und Data Mining“ lassen sich große Datenmengen verarbeiten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und Trends zu erkennen. Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz zählen zu den fortschrittlichsten Entwicklungen in diesem Feld. 

Seit Daten der Rohstoff für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg sind, besteht sowohl in der Forschung als auch in der Privatwirtschaft großes Interesse, diese zu sammeln und daraus Wissen zu generieren. Hierfür wird häufig ungefragt auf Daten Dritter zugegriffen, die online öffentlich verfügbar sind.

Mitunter kann „Text und Data Mining“ Nutzungen umfassen, die durch das Urheberrecht oder das Datenbankherstellerrecht ihren Rechteinhabern vorbehalten sind. Mit der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) wurden neue urheberrechtliche Ausnahmen eingeführt, um der wissenschaftlichen Forschung beim „Text und Data Mining“ Rechtssicherheit zu geben und in der Privatwirtschaft zu Innovationen anzuregen. Diese neuen Ausnahmen wurden mit § 42h UrhG vom österreichischen Gesetzgeber im Zuge der Urheberrechts-Novelle 2021 als freie Werknutzungen umgesetzt.

Während § 42h Abs 1 UrhG das Vervielfältigungsrecht für „Text und Data Mining“ zu wissenschaftlichen Zwecken zwingend einschränkt, haben Rechteinhaber die Möglichkeit, sich die Vervielfältigung ihrer Werke für „Text und Data Mining“ zu sonstigen Zwecken vorzubehalten. 

Sind die Werke online zugänglich, muss dieser Nutzungsvorbehalt nicht nur ausdrücklich, sondern auch mit „maschinenlesbaren Mitteln“ kenntlich gemacht werden, um als angemessen zu gelten. Der Gesetzgeber ließ jedoch offen, was mit „maschinenlesbaren Mitteln“ gemeint ist. 

Wie sich die Angemessenheit beurteilen ließe und was man sich unter „maschinenlesbaren Mitteln“ im World Wide Web vorstellen kann, präsentierte Peter Hübelbauer in seinem Vortrag anhand von Praxisbeispielen. Anschließend gab es eine rege Diskussion im obersten Stockwerk des City Towers mit atemberaubendem Blick auf Wien.