Änderungen der Urheberrechts-Novelle 2021

by Filip Paspalj

Im September stellte das Justizministerium seinen Entwurf für die Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie vor. Dieser enthielt auch eine Bestimmung zu Text und Data Mining. Text und Data Mining bezeichnet eine Technik für die automatisierte Analyse von Texten und Daten in digitaler Form und wird auch im Rahmen von Digitize! genutzt (mehr dazu siehe hier). Der Entwurf erlaubte Forschungseinrichtungen und Einrichtungen des Kulturerbes die Vervielfältigung an geschützten Werken, zu denen sie rechtmäßigen Zugang haben, zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.

Bei Digitize! handelt es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt von verschiedenen Universitäten in Österreich. Nikolaus Forgó, Paul Eberstaller und Filip Paspalj vom Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht widmen sich hierbei den juristischen Aspekten im Bereich Digitization und Computational-
Datenverarbeitung.

Vertreter:innen von Digitize! brachten sich im Begutachtungsverfahren mit einer eigenen Stellungnahme ein. Hierbei wurde das Thema „Text- und Data Mining“ behandelt.

Erfreulicherweise wurden einige unserer Anregungen in die Regierungsvorlage aufgenommen:

  • Bezüglich des rechtmäßigen Zugangs zu geschützten Werken erwähnt die nunmehr veröffentlichte Regierungsvorlag neben Forschungseinrichtungen und Einrichtungen des kulturellen Lebens auch einzelne Forscher:innen. Diese werden somit in Hinblick auf Text und Data Mining Einrichtungen gleichgestellt.
  • In den Erläuterungen wird nunmehr klargestellt, dass die Weitergabe der im Rahmen von Text und Data Mining erstellten Vervielfältigungen zu Zwecken der Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Arbeitens in Forschungsgruppen künftig erlaubt ist.
  • Schließlich wurde auch die im Entwurf noch vorgesehenen Löschungsverpflichtung nach Wegfall der Voraussetzungen nach unserer Anregung entfernt.